Viele Eltern oder Angehörige von zu pflegenden Kindern oder Jugendlichen wissen nicht, welche Leistungen zum Beispiel im Bereich "Entlastungspflege" Ihnen zustehen. Die Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen umfasst alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Hilfe und Unterstützung von Kindern UND deren Erziehungsberechtigten im pflegerischen Alltag.
Häufig besteht neben dem Bedarf in der Schule, welcher durch die Schulbegleitung abgedeckt wird, auch Bedarf an Pflege und Betreuung zuhause. Hier kann ich Ihnen eine individuelle Pflegeberatung nach §45 SGB XI bieten.
Ebenfalls berate ich Sie gerne zu den speziellen und immer individuellen Themenfeldern Autismus und ADHS.
Pflege wird unterschiedlich belastend empfunden (Leid und Zukunftssorgen, Trauer…), ist aber von vorhandenen persönlichen Bewältigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten abhängig. Entlastungsangebote sind daher sehr wichtig – hier berate ich Sie zu Möglichkeiten von Betreuungsleistungen.
Beugen Sie zu großen körperlichen und psychischen Belastungen durch die Beratung vor. Bedenken Sie: Je besser es der Pflegeperson geht, in dem Sinne, dass sie mit der Pflege körperlich und psychisch zurechtkommt, desto besser geht es auch der pflegebedürftigen Person. Es ist ein gemeinsames System!
ICH BIETE IHNEN AUCH AN:
Melden Sie sich gerne bei mir!